Xenon in ZXR
Xenon in ZXR
Hallo,
ich bin auf der Reise durch www mal wieder auf einen Idee gekommen.
Warum eigentlich kein Xenon im Motorrad...und warum nicht gerade in meiner H. Das ist doch der Knaller...
Also bin ich zu eBay rein. Super gibt es für 100EUR (Brenner und Steuergerät) einbaufertig.
Hat jemand Erfahrung damit?
Was muss ich beachten?
Am liebsten wäre mir ja glatt BiXenon..
Wie sieht die Sache mit dem TÜV aus??
Danke im Voraus.
Grüsse Michel
ich bin auf der Reise durch www mal wieder auf einen Idee gekommen.
Warum eigentlich kein Xenon im Motorrad...und warum nicht gerade in meiner H. Das ist doch der Knaller...
Also bin ich zu eBay rein. Super gibt es für 100EUR (Brenner und Steuergerät) einbaufertig.
Hat jemand Erfahrung damit?
Was muss ich beachten?
Am liebsten wäre mir ja glatt BiXenon..
Wie sieht die Sache mit dem TÜV aus??
Danke im Voraus.
Grüsse Michel
also hier wurd´s am meisten diskutiert:
http://www.zxr750.de/board/vie ... ight=xenon
tja, schade... wär schon cool. Da bekommt man auch die linke Spur immer schnell freigeschaufelt Merk ich an mir selbst: wenn im Rückspiegel Xenon auftaucht : "mist, der ist sicher schnell - lieber mal nach rechts"
http://www.zxr750.de/board/vie ... ight=xenon
tja, schade... wär schon cool. Da bekommt man auch die linke Spur immer schnell freigeschaufelt Merk ich an mir selbst: wenn im Rückspiegel Xenon auftaucht : "mist, der ist sicher schnell - lieber mal nach rechts"
was heißt das ?Lordwader hat geschrieben:Guckst Du:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :IT&ih=005
Alle
Sätze
haben
die
E13
Zulassung .
gruß
Jan
-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-
...ich und meine ZXR 750 L...
...ich und meine ZXR 750 L...
Ok, ich uebersetz es dir mal ganz kurz:
Die Dinger haben keine BE fuer Motorraeder.
Tuev traegt sowas nur ein in Verbindung mit Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage (welche DIr bei jedem betaetigen ne Dusche verpasst)
ne e-nummer reicht in dem Fall einfach nicht.
Wir haben das mal 4 Wochen lang mit den Tuevis hier durchdiskutiert....
S.
Die Dinger haben keine BE fuer Motorraeder.
Tuev traegt sowas nur ein in Verbindung mit Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage (welche DIr bei jedem betaetigen ne Dusche verpasst)
ne e-nummer reicht in dem Fall einfach nicht.
Wir haben das mal 4 Wochen lang mit den Tuevis hier durchdiskutiert....
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!
Aufzynden 2020:
Hausbau
Aufzynden 2020:
Hausbau
Habe hier mal was interessantes zu der e13 Zulassung gefunden. Hier mal ein kurzer Auszug:
Gruß bruno
Den kompletten Text findet ihr HIER. Das könnte auch für andere Anbauteile mit e13 Nummer interessant sein! Da man mit dieser Norm Probleme beim TÜV sowie Polizeikontrollen bekommen kann...Zwar unterliegen zugelassene Lampen im Prinzip der Qualitätsüberwachung durch die zuständige Zulassungsbehörde, aber nicht jedes Land verfügt nach Zulassung über die Mittel, die Qualität laufend im Blick zu haben. Ein Ärgernis sind z.B. einige Lampen aus asiatischer Fertigung, die die Zulassungsnummer E13 tragen. 13 steht hierbei für Luxemburg und ist laut Fritz Lorek etwa bei einigen koreanischen Anbietern mit Minderqualität als Zulassungsland beliebt...
Gruß bruno
So weit ich mir das mal erklären lassen hab, brauchen die nur ca 15 - 20000 V um den "Funke" überspringen zu lassen. Den Lichtbogen zu halten soll nicht so viel brauchen. Trotz dessen is so n Lichtbogen ein massiver Kurzschluss.. zwar logischer Weise über einen galvanisch getrennten Trafo aber Leistungen bleiben ja die selben. Ich denke nicht dass das mit einer 10 Ah Motorradbatterie was wird.
Die andere Frage ist ob es die Scheinwerfer aushalten. Hab sowas mal in meinem alten Calibra umgerüstet,da war es aber kein Problem weil er DE-Scheinwerfer hat. Lasst es lieber,sieht zwar cool aus,kann aber sehr viel Ärger bringen !
PS: Die Scheinwerfer müssen nicht unbedingt DE-Scheinwerfer sein. Die alte Mercedes C-Klasse (W 202) und S-Klasse (W 140) hatten auch keine DE-Scheinwerfer,aber halt die anderen genannten Punkte. Viel aufwand für ein Cooles Licht. Wenn euch eure Birnen zu schwach sind,baut auf Doppel H4 um und haut Plus 50 % Birnen rein
PS: Die Scheinwerfer müssen nicht unbedingt DE-Scheinwerfer sein. Die alte Mercedes C-Klasse (W 202) und S-Klasse (W 140) hatten auch keine DE-Scheinwerfer,aber halt die anderen genannten Punkte. Viel aufwand für ein Cooles Licht. Wenn euch eure Birnen zu schwach sind,baut auf Doppel H4 um und haut Plus 50 % Birnen rein
Gruß Chokri # 577
Warm werden die kaum @ Klaus. Deshalb braucht man ja die Waschanlage um eventuellen Schnee zu beseitigen. Das war in der Startphase des Xenon damals ein grosses Problem. Bei Schneefall hat man nichts mehr gesehen,weil die Scheinwerfer "Blind" waren --> Deshalb die Reinigungsanlage
Das einzige was richtig warm wird,ist das "Steuergerät" ! Das sitzt aber extern.
Das einzige was richtig warm wird,ist das "Steuergerät" ! Das sitzt aber extern.
Gruß Chokri # 577
Leistungsmaessig is das gar kein Problem.
Batteriegroesse ist furzegal, Batt. kannst ausbauen wenn die Muehle mal faehrt (wie beim Auto auch)
Lima bringt ausreichend Strom.
Die Dinger verbraten auch nicht mehr Leistung als ne H4 Birne.
Waerme weiss ich nicht.
TÜV koennt ihr wie gesagt vergessen.
S.
Batteriegroesse ist furzegal, Batt. kannst ausbauen wenn die Muehle mal faehrt (wie beim Auto auch)
Lima bringt ausreichend Strom.
Die Dinger verbraten auch nicht mehr Leistung als ne H4 Birne.
Waerme weiss ich nicht.
TÜV koennt ihr wie gesagt vergessen.
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!
Aufzynden 2020:
Hausbau
Aufzynden 2020:
Hausbau
Man nennt sie ja auch "kaltes Licht".die Teile werden echt nicht warm.
Das würde lassen! Ich hab das mal versucht, ein Auto ohne Batterie laufen zu lassen. Innerhalb von zwei drei Sekunden fingen die Kabel im Motorraum an zu qualmen.Harm hat geschrieben: Batt. kannst ausbauen wenn die Muehle mal faehrt (wie beim Auto auch)
soll ja auch Leute geben, die im Winter fahren.. und nich wenige.. da ist die Chance in den Schnee zu kommen wieder groß.
Da müsste man die Zulassung solcher Leuchten mit einer Saisonanmeldung verbinden, was wiederrum ein riesiger Aufwand wäre..also Kontrollen und so.. Da wäre ja sowas wie ne automatische Fensterheizung, die mit dem Licht angeht..und eine bestimmte Temperatur hält.. alles in allem eben ein massiver Aufwand.
Aber die Leuchtweitenregulieren...vielleicht gedämpft..oder verzögert... damit er ncih permanent rumregelt.. Aber dazu müssten daten an Federbein und Gabel gesammelt werden..oder eine Gyroskop (Kreisel) im Motorrad verbaut werden... Fragen über Fragen
Da müsste man die Zulassung solcher Leuchten mit einer Saisonanmeldung verbinden, was wiederrum ein riesiger Aufwand wäre..also Kontrollen und so.. Da wäre ja sowas wie ne automatische Fensterheizung, die mit dem Licht angeht..und eine bestimmte Temperatur hält.. alles in allem eben ein massiver Aufwand.
Aber die Leuchtweitenregulieren...vielleicht gedämpft..oder verzögert... damit er ncih permanent rumregelt.. Aber dazu müssten daten an Federbein und Gabel gesammelt werden..oder eine Gyroskop (Kreisel) im Motorrad verbaut werden... Fragen über Fragen
Du sprichst gerda von AUTOMATISCHER regelung. Und das hat KEIN Auto. Man muss ne stinknormale drehregler regelung haben. Und die muss man in Autos haben damit wenn man stark beladen ist oder Anhänger zieht und das Auto vorne hoch kommt, man die Scheinwerfer runter regeln kann. Da es beim Motorrad nicht vorkommt (oder zieht jemand hier Anhänger?) ist das auch blödsinnig!!Stepseldinski hat geschrieben:Aber die Leuchtweitenregulieren...vielleicht gedämpft..oder verzögert... damit er ncih permanent rumregelt.. Aber dazu müssten daten an Federbein und Gabel gesammelt werden..oder eine Gyroskop (Kreisel) im Motorrad verbaut werden... Fragen über Fragen
Aber warum wollt ihr unbedingt 200€ (für beide Scheinwerfer) rausschmeissen und evtl/bestimmt illegal damit rumfahren wenn man wie schon gesagt BlueLight+50% Lampen holen kann und hat fast das gleiche für nur ein 10ntel von Xenon preis?????
Nur damit man was hat was andere nicht haben??
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Das sagt das KBA:
Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen
Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß
der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.
Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.
Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm
Das sagt die Dekra:
Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Die Scheinwerfer müssen
für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.
Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de
Das sagt der Tüv:
Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.
Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:
einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.
Wir wollen, dass Sie sicher fahren.
Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp
Das sagt das KBA:
Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen
Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß
der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.
Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.
Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm
Das sagt die Dekra:
Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Die Scheinwerfer müssen
für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.
Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de
Das sagt der Tüv:
Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.
Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:
einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.
Wir wollen, dass Sie sicher fahren.
Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp
Gruß Chokri # 577
- Gralssucher
- Fjeedi-Ritter
- Beiträge: 5454
- Registriert: 30 Dez 2003 17:00
- ZXR-Modellreihe: ZXR 800
Das Teil fuer 100€ hab ich heut abend in eine Haya eingebaut.
War problemlos.
Is scheisshell,
und es gibt noch hellere.
Der mehrmalige Hinweis auf die nichtvorhandene
TUEV-Konformitaet hat den Besitzer nicht interessiert,
dass das jeder Dorfsheriff auf 5km Entfernung schon checkt auch nicht.
Bin gespannt,wie sich der sehr grosse Steuergeraetkasten unter mechanischer Belastung verhaelt.
War problemlos.
Is scheisshell,
und es gibt noch hellere.
Der mehrmalige Hinweis auf die nichtvorhandene
TUEV-Konformitaet hat den Besitzer nicht interessiert,
dass das jeder Dorfsheriff auf 5km Entfernung schon checkt auch nicht.
Bin gespannt,wie sich der sehr grosse Steuergeraetkasten unter mechanischer Belastung verhaelt.
___________________________
Meine Definition von Glück?
Keine Termine und leicht einen sitzen.
(Harald Juhnke)
MZ BK 380 / Kawa ZXR 802 / Triumph Thruxton 1200 R / RT125-3 (in Teilen aufm Dachboden...)
2023: 20jähriges Forenjubiläum...
Meine Definition von Glück?
Keine Termine und leicht einen sitzen.
(Harald Juhnke)
MZ BK 380 / Kawa ZXR 802 / Triumph Thruxton 1200 R / RT125-3 (in Teilen aufm Dachboden...)
2023: 20jähriges Forenjubiläum...
Habe jetzt seit über 2 Jahren Bixenon in meiner ZX7r und keinerlei Probleme damit. Wenn man das Abblend und Fernlicht gleichzeitig betreibt reicht die Batteriespannung nicht aus und einer der beiden Scheinwerfer beginnt zu blinken, aber sobald die Maschine läuft ist es kein Problem mit beiden gleichzeitig zu fahren. Die Lichtmaschine lädt ja auch bis zu 14,2 Volt und die Batterie hat ja nur 12 Volt.
Zur wärmeentwicklung kann ich nur sagen das die Scheinwerfer(Glas) nicht einmal lauwarm werden. Sobald das Gas in der Xenonbirne gezündet hat braucht die Lampe nur noch 35 Watt also um gut 10 Watt weniger bei Abblend und 15 Watt weniger bei Vernlicht, also tut man der Lichtmaschine sogar was gutes da man sie nicht so belastet. Beim TÜV hatte ich noch nie probleme und mit den Polizisten auch nicht. Manche Autofahrer schauen zwar blöd in der Nacht wegen dem Licht aber das finde ich garnicht so schlecht. Wenn man mal in der Nacht mit Xenon gefahren ist möchte man nie wieder ohne fahren. Wegen typisieren in Österreich gibt es nur ein problem und zwar: Die Scheinwerfer müssen eine Freigabe für die zu verwendende Lampe haben da das aber kein Scheinwerfer in einem Motorrad (außer BMW) ist es auch nicht möglich soetwas zu typisieren. Das einzige was man machen kann ist einen Scheinwerfer von einer BMW einbauen, aber wer möchte das schon. So wurde es mir zumindest gesagt von einem TÜV Prüfer in Österreich.
Zur wärmeentwicklung kann ich nur sagen das die Scheinwerfer(Glas) nicht einmal lauwarm werden. Sobald das Gas in der Xenonbirne gezündet hat braucht die Lampe nur noch 35 Watt also um gut 10 Watt weniger bei Abblend und 15 Watt weniger bei Vernlicht, also tut man der Lichtmaschine sogar was gutes da man sie nicht so belastet. Beim TÜV hatte ich noch nie probleme und mit den Polizisten auch nicht. Manche Autofahrer schauen zwar blöd in der Nacht wegen dem Licht aber das finde ich garnicht so schlecht. Wenn man mal in der Nacht mit Xenon gefahren ist möchte man nie wieder ohne fahren. Wegen typisieren in Österreich gibt es nur ein problem und zwar: Die Scheinwerfer müssen eine Freigabe für die zu verwendende Lampe haben da das aber kein Scheinwerfer in einem Motorrad (außer BMW) ist es auch nicht möglich soetwas zu typisieren. Das einzige was man machen kann ist einen Scheinwerfer von einer BMW einbauen, aber wer möchte das schon. So wurde es mir zumindest gesagt von einem TÜV Prüfer in Österreich.