Endtopf frage E1
Endtopf frage E1
Habe mir nen auspuuff gekauft Sebring mit EG-ABE jetzt habe ich aber keine ABE mitbekommen .
habe bei den Typ angerufen und er meint ,da steht eine Nummer + E1 drauf und das sei geprüft steht ja E und die 1 Steht für Deutschland , also in deutschlad geprüft und brauche einfach nichts bei mir zu haben oder eintragen Stimmt das hmm????
habe bei den Typ angerufen und er meint ,da steht eine Nummer + E1 drauf und das sei geprüft steht ja E und die 1 Steht für Deutschland , also in deutschlad geprüft und brauche einfach nichts bei mir zu haben oder eintragen Stimmt das hmm????
EG/ABE für Austauschschalldämpfer
Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.
Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:
EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden
Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.
Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:
EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden
Also ich bin schon oft an den Grünen vorbei gefahren und der Topf hat einen guten Sound trotz E1-Nummer, aber die wollten mich bis jetzt nicht anhalten. Aber eigentlich alles was in Deutschland geprüft worden ist und eine E1-Nummer bekommen hat ist ERLAUBT. Wenn man natürlich nichts geändert hat.
Gruß Thomas :fire1:
Gruß Thomas :fire1:
@ Zoran
die Nr. hinter dem E Zeichen gibt an, wo das Anbauteil geprüft wurde. 1 steht für Deutschland und ein E1 Zeichen erfordert von daher auch keine weiteren Dokumente. Andere Ziffern 2,9,11, etc. geben dem nach andere Länder an, in denen die Teile auf Ihre Verkehrstauglichkeit geprüft worden sind. Da diese Länder der EG angehören, gilt normalerweise auch für dies Teile, das keine weiteren Dokumente mitgeführt werden müssen. Leider legt aber jeder TÜV Sachverständiger diese Sachen anders aus und so kommt es sehr oft vor, das der Eine Sachverständiger z.b. ein E6 Zeichen toleriert und ein anderer die Plakette/Abnahme verweigert
die Nr. hinter dem E Zeichen gibt an, wo das Anbauteil geprüft wurde. 1 steht für Deutschland und ein E1 Zeichen erfordert von daher auch keine weiteren Dokumente. Andere Ziffern 2,9,11, etc. geben dem nach andere Länder an, in denen die Teile auf Ihre Verkehrstauglichkeit geprüft worden sind. Da diese Länder der EG angehören, gilt normalerweise auch für dies Teile, das keine weiteren Dokumente mitgeführt werden müssen. Leider legt aber jeder TÜV Sachverständiger diese Sachen anders aus und so kommt es sehr oft vor, das der Eine Sachverständiger z.b. ein E6 Zeichen toleriert und ein anderer die Plakette/Abnahme verweigert
@shiner
"Das ist der Sound desLebens / Der Spaß beginnt doch erst richtig ohne alles." Mir ist der Spaß etwas zu teuer geworden und ich hab echt keine Lust mehr darauf ständig mit Standgas durch die Gegend zu tuckern weil schon wieder die "grünen Männchen" rumstehen. Aber das muß jeder für sich entscheiden.
Aber zurück zum Thema: zu meinem ABE-Dämpfer (IXIL) hatte ich einen Zettel, auf dem diese ganzen § zur STVZO drauf standen.
e+Ziffer auf dem Dämpfer reicht, braucht man also nichts mitzuführen oder eintragen zu lassen.
"Das ist der Sound desLebens / Der Spaß beginnt doch erst richtig ohne alles." Mir ist der Spaß etwas zu teuer geworden und ich hab echt keine Lust mehr darauf ständig mit Standgas durch die Gegend zu tuckern weil schon wieder die "grünen Männchen" rumstehen. Aber das muß jeder für sich entscheiden.
Aber zurück zum Thema: zu meinem ABE-Dämpfer (IXIL) hatte ich einen Zettel, auf dem diese ganzen § zur STVZO drauf standen.
e+Ziffer auf dem Dämpfer reicht, braucht man also nichts mitzuführen oder eintragen zu lassen.