Eintragungen im Schein! Was bedeuted das für mich?

Alles was Technik & Umbau/Aufbau betrifft...
Antworten
Benutzeravatar
ccmJunkie
Rollerfahrer
Beiträge: 77
Registriert: 31 Mär 2014 21:48
ZXR-Modellreihe: J (91/92)

Eintragungen im Schein! Was bedeuted das für mich?

Beitrag von ccmJunkie »

Moin Moin Leute,

ich habe ja nun vor kurzem hier übers Forum ein ehemaliges Projektbike erstanden.

Der Plan ist sie als Fighter umzubauen, erst recht weil im Schein schon ein paar Eintragungen drin stehen.

Ich schreibe mal den genauen Wortlaut ab, mit denen ich nichts anfangen kann ...

"LAMPENVERKLEIDUNG AUSF.: GSX NR.249 MIZU"

und

"M.GEAND.HECKTEIL,HERST.:STREETPARTS,TYP:HECK/1"


Ich habe mir nun schon zu beiden Teilen die Finger wundgegoogled ...

Im Netz ist nichts dadrüber zu finden.

Daher Frage ich mich jetzt, wenn das Heck geändert worden ist, ist dann der originale Heckrahmen weiter verwendet worden?
Es steht nichts bzgl. gekürztem Rahmen im Schein ...

Die Lampenmaske "GSX NR.249" gibt es nicht von dem Hersteller.
Und ich hab auch keine Ahnung wie die aussieht.
Kennt einer von euch dieses Modell/Hersteller?


Das selbige gilt auch für das Heck... X-|

FzG
Stuntriding is not a Crime!

Krawallsaki-Projektseite

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7107
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Re: Eintragungen im Schein! Was bedeuted das für mich?

Beitrag von Tie »

Shit!
Jetzt is mir meine Kristallkugel vom Tisch gefallen! 8)

Wie sieht denn Dein Bike gegenwärtig aus?
Du willst sie zum Fighter (weiter?) umbauen?
Hast Du rechts unten bei Ziffer 17 ein "E" drinstehen? Ich geh mal davon aus...
Dann mußt Du eh ne neue Abnahme durchführen lassen! Denn damit Deine EINZELGENEHMIGUNG nicht erlischt, muß Dein Bike exakt dem in den Papieren beschriebenen Zustand - also Deinen Zitaten - entsprechen!
Das gilt dann zukünftig auch für jede weitere bauliche Veränderung, auch für die, die ein Teilegutachten besitzen! All das, wegen dem E im Schein...

Sollte da "A" oder "K" stehen, meld Dich nochmal.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Benutzeravatar
ccmJunkie
Rollerfahrer
Beiträge: 77
Registriert: 31 Mär 2014 21:48
ZXR-Modellreihe: J (91/92)

Re: Eintragungen im Schein! Was bedeuted das für mich?

Beitrag von ccmJunkie »

Oh, das tut mir leid für dich ... Sag ruhig ich wäre es gewesen, dann zahlt meine Haftpflicht dir eine neue Kugel :lol:

So sieht sie im Moment noch aus ...

War erstmal nur provisorisch Zusammengefuscht.

Die Tage werd ich sie komplett in ihre Einzelteile zerlegen...

Bild


Hab mal nachgeschaut.
Steht ein "A" unter zu 17

Soll ich das jetzt positiv werten?

*Edith*
Ach ja...

Mehr Fotos bei FB
II
Klick
II
V
Stuntriding is not a Crime!

Krawallsaki-Projektseite

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7107
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Re: Eintragungen im Schein! Was bedeuted das für mich?

Beitrag von Tie »

AAAAHHHH!!! A ist SEHR GUT! :wink:
Du hast Deine Fzg.-ABE also noch!

Gut! Dann siehts anders (BESSER!!!) aus!

Verwendest Du bei Deinem anstehenden Umbau ausschließlich ABE- und TGA-Teile (mit Teilegutachten), kann alles über eine etwas umfangreichere, jedoch normale Änderungsabnahme (§19.3) bei KÜS, DEKRA, GTÜ und TÜV abgehandelt werden. Bei Letzterem ist drauf zu achten, daß es eine Änderungsabnahme bleibt sowie auf keinen Fall ne Einzelabnahme (§21) und Dir dann auf dem Weg das E untergeschoben wird.
Verwendest Du auch nur ein Teil mit Materialgutachten oder Technischem Prüfbericht, baust bzw. veränderst Du ein sicherheitsrelevantes Bauteil oder verpflanzt etwas aus einem ganz anderen Bike, wirds unausweichlich ein 21er, bei dem Du dann größten Wert auf den Erhalt des As legen mußt!!!
Alle alten Eintragungen, von Teilen, die nicht mehr existieren, werden in beiden Fällen aus den Papieren gestrichen - zumindest sollten sie das.

Ist ein 21er unausweichlich, kläre Deinen kompletten Umbau im Vorfeld mit einem Prüfer ab, mach viele Fotos zur Dokumentation, führe Deinen Umbau exakt nach seinen Vorgaben aus und lasse dann auch von diesem die Endabnahme durchführen!

Letzter Risikopunkt: Du hast jetzt zwar eine Scheinwerferverkleidung eingetragen, die Du, so wie ich es verstehe nicht mehr hast, was jedoch NICHT pauschal bedeutet, daß Deine Verkleidung im Ganzen ausgetragen wurde! Auch das sollte im Vorfeld mit dem Prüfer geklärt werden!
Hier geistert ein Gutachten rum, daß Dich vor Problemen bewahren kann. Danach solltest Du im Bedarfsfall mal freundlich in der Suche fragen, ob es Dir jemand zur Verfügung stellen würde.

Viel Erfolg!

Tie
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Benutzeravatar
ccmJunkie
Rollerfahrer
Beiträge: 77
Registriert: 31 Mär 2014 21:48
ZXR-Modellreihe: J (91/92)

Re: Eintragungen im Schein! Was bedeuted das für mich?

Beitrag von ccmJunkie »

So, morgen gehts zum TÜV-PI ...

Mal schauen was er so von sich gibt bzgl. meines Vorhabens ... X-D
Stuntriding is not a Crime!

Krawallsaki-Projektseite

Antworten