Materialgutachten Verkleidung; Akra - Zulässigkeiten (E)

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

Materialgutachten Verkleidung; Akra - Zulässigkeiten (E)

Beitrag von Gast »

"svdb73" über Pn (schon vor längerem, leider nicht dazu gekommen), ich denke das könnte auch für andere interessant sein.
Und zwar hab ich mir letztens einen Einmannhöcker für meine J über ebay gekauft. Der sah (vor der Neulackierung) aus wie der Höcker von dem K-Modell. Ich weiß also nicht, von welcher Firma der Höcker hergestellt wurde. Ich hab aber irgendwo gelesen, dass man so etwas eintragen lassen muss. Auch verständlich, da in den Papieren ja 2 Sitzplätze drinstehen. Weiterhin benötige ich da wohl auch ein Materialgutachten oder ein TÜV-Gutachten für die Eintragung oder?

Nur wenn ich nicht weiß von welchem Hersteller der Höcker ist, was kann ich da tun?

Eine andere Frage, die mich schon seit einiger Zeit beschäftigt ist meine Akrapovic-Auspuffanlage, die angeblich für die ZX7-R homologiert wurde, was mir jedoch von Akrapovic selbst nicht bestätigt wurde. Die haben mir auch nicht bestätigt, für welches Motorrad diese Anlage gebaut bzw. homologiert wurde. Auf jeden Fall passt diese 4-2-1 Anlage perfekt an meine J. Nun weiß ich nicht, ob ich diese Anlage eintragen lassen muss, zumal diese auch eine E1-Nummer hat (was ja eigentlich bedeutet, das keine Eintragung notwendig ist. Aber man weiß ja nicht, ob die Anlage tatsächlich für meine Maschine vorgesehen ist).

Kannst du mir da vielleicht näheres sagen? Ich möchte nämlich nach möglichkeit vorschriftsmäßig unterwegs sein und auch vermeiden, dass es beim nächsten TÜV-Besuch Probleme gibt.

Weiterhin benötige ich da wohl auch ein Materialgutachten oder ein TÜV-Gutachten für die Eintragung oder?
Nur wenn ich nicht weiß von welchem Hersteller der Höcker ist, was kann ich da tun?
da bringst mir wieder n Koffer. Dauert noch kurz n paar Tage. Sorry (Möcht hier niemals was falsches erzählen, obwohl ich denke ich bin richtig)
Nun weiß ich nicht, ob ich diese Anlage eintragen lassen muss, zumal diese auch eine E1-Nummer hat
Eintragungspflichtig? NIE.
Nun, das ist das berühmte Problem. Zulässig auf jeden Fall, diese Anlage. Aber ob für die J, weiss keine Sau. Nicht die Sheriffs, nicht ich, und auch sonst keiner.
Aber ich kann versuchen über die E nummer die EWG-Be rauszubekommen (haben da ne ziemlich fette Datenbank). Ob die an Dein mopi randarf?!
Gib ma die E nummer bitte, dann such ich mal. Typ und Bezeichnung der Anlage auch bitte, da die Hersteller immer etwas "kulanter" sind, wenn eine ÜO anruft. *g*

Gruß
Raigmore

svdb73

Beitrag von svdb73 »

Hallo Raigmore,

danke schon mal für deine Bemühungen. Also die e1-Nummer lautet "e1 0298" und der Typ lautet "M-H3T". Die Bezeichnung ist "Supersport-Linie" (Komplett-Anlage mit Titan-Dämpfer).

Ich hoffe das reicht für die Anfrage.

Vielen Dank schon mal.

Gruß
Sascha

Gast

Beitrag von Gast »

hai hai, habe jetzt das gleiche problem wie svdb73, eine gfk verkleidung mit umbau auf solo hoecker ohne material gutachten und ohne hersteller. was tun?

Gast

Beitrag von Gast »

Hallöle,

wir haben ein ähnlich gelagertes Problem, da wir uns gerne ein eigenes Heck fertigen möchte, wir haben dementsprechend natürlich auch kein Material-Gutachten.

Vor allem interessiert mich, welche Normen gibt es dazu?

Danke Dir für Deine geleistete Mühe!!!

Britta

Gast

Beitrag von Gast »

um euch kümmer ich mich als nächstes. Versprochen. ..

Gruß
Raigmore

Firefighter

Beitrag von Firefighter »

Raigmore hat geschrieben:um euch kümmer ich mich als nächstes. Versprochen. ..

Gruß
Raigmore
Hallo,
das würde ich auch gerne wissen ob ich meinen Endtopf eintragen lassen muß?

Akrapovic e1 0397 Typ M-H5

svdb73

Beitrag von svdb73 »

Raigmore hat geschrieben:um euch kümmer ich mich als nächstes. Versprochen. ..

Gruß
Raigmore
Huhu ?

Hast du das noch auf'm Zettel Raigmore?

Bitte bitte bitte mit Zucker oben drauf, kannst du dich da nochmal schlau machen und mal einen Laut von dir geben?

Ich geb dir auch ein bis zwei Bierchen aus beim Treffen :D

Gruß
Sascha

Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Sascha,

sorry, hat länger gedauert...hab verkrampft versucht was zu bekommen über die Anlage, aber gebs jetzt auf.
Aber das war mir fast klar, die wären ja blöde. Aber wenn die Nummer "e1 0298" draufsteht musst sie nicht eintragen. Aber Du darfst halt nicht lauter sein als 5dB über dem was unter Standgeräusch eingetragen ist.
5 dB kommt von 3dB Verschleiß+2dB Messfehler.

Das gleiche gilt für Firefighter. Ihr müsst die Dinger nicht eintragen.

Gruß
Raigmore

Gast

Beitrag von Gast »

Zu euren Höckern, egal ob selbstgebaut, oder irgendwo gekauft:

Die Frage kann ich nicht beantworten.
Ich kann mir nur vorstellen, dass ihr ein Splittergutachten beibringen müsst (was ja nicht geht, sonst wär der ja schrott). -->???
Oder dass irgendein Tüv´ler das ohne irgendwas mit ner Einzelabnahme abnimmt, und euch als Hersteller reinschreibt.

Aber wie hier jetzt der richtige Weg wäre, ist mir echt suspekt.

Sorry Jungs.

Vielleicht weiss Fremdkörper ja ne Antwort.

Freeeeeeeemdkööööööööörper!!!



Gruß
Raigmore

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