Übersetzungsänderung eintragungspflichtig?

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
Antworten
heitzer

Übersetzungsänderung eintragungspflichtig?

Beitrag von heitzer »

Guten gemeinde!
Habe heute in einem motorrad magazin gelesen, das wenn die sekundäruntersetzung geändert wird (ritzel und/oder kettenblatt) eine eintragung erforderlich wird!?
Das also änderungen der übersetzung eintragungspflichtig sind.
Stimmt das?
Die linke zum gruss heitzer

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7108
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Re: Übersetzungsänderung eintragungspflichtig?

Beitrag von Tie »

Ja, das Stimmt!

Theorie: Bei Änderungen der Übersetzung ändert sich auf jeden Fall die Höchstgeschwindigkeit und somit evtl. auch das Fahrgeräusch.
Da alle Änderungen der Fahrleistungen in den Papieren stehen und die Einhaltung der vorgegebenen (Geräusch-)Emissionen überprüft werden müssen, ist es also eintragungspflichtig. THEORETISCH ...

In der Praxis ist es fraglich, ob derartige Änderungen überprüfbar sind.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

BennyD

Re: Übersetzungsänderung eintragungspflichtig?

Beitrag von BennyD »

Eine änderung der übersetzung ist eintragungspflichtig das weis ich genau weil es dafür im Fahschul fragebogen eine Frage giebt :loldevil:

Antworten