EG Teile

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
Antworten
Gast

EG Teile

Beitrag von Gast »

Innerhalb des Regelwerks der EG werden unterschiedliche Begriffe für den Nachweis einer erteilten Genehmigung verwendet.

Genehmigungsnummer:

Die Genehmigungsnummer besteht gemäß Anhang VII der Richtlinie 70/156/EWG aus 5 Zahlengruppen , die jeweils durch einen Stern ( * ) getrennt sind.

Gruppe 1: Kennbuchstabe / Kennziffer des Genehmigungslandes
Gruppe 2: Nummer der Grundrichtlinie
Gruppe 3: Nummer der letzten Änderungsrichtlinie (Grundlage der Genehmigung)
Gruppe 4: vierstellige laufende Nummer für Grundgenehmigung
Gruppe 5: zweistellige laufende Nummer für Nachtrag

e1 * 94/20 * XX/ZZ * 0304 * 00

Eine eindeutige Identifikation und Zuordnung der genehmigten Teile ist derzeit noch nicht vollständig möglich, da entwicklungsbedingt die genannten Grundforderungen in den einzelnen Richtlinien noch nicht vollständig erfasst sind.



Genehmigungskennzeichnung:

Die Genehmigungskennzeichnung stellt die Gesamtheit der mit der Genehmigung entsprechend der EG - Einzelrichtlinie festgelegten Zeichen dar, als deren Bestandteil die Genehmigungsnummer gilt.

Die Einzelangaben sind nachstehend zusammenfassend dargestellt.

A 50-X - e1 * 94/20 * ( XX/ZZ ) * 0304 * 00 - D 18 - S75


Gelegentlich treten Mischungen und Abarten der vorbeschriebenen Kennzeichnungen auf oder es erfolgen voneinander abweichende Angaben in eventuell mitgegebenen Dokumenten und der direkten Kennzeichnung am Fahrzeugteil.

Bei eventuellen Eintragungen in die Fahrzeugpapiere sind die Angaben am Fahrzeugteil zu übernehmen.

Die Großschreibung des Kennbuchstabens " e " in den Fahrzeugpapieren ist ohne Bedeutung, da an der Gesamtkennzeichnung erkennbar ist, ob es sich um eine EG- oder ECE- Genehmigung handelt.


Besonderheiten (nur die wichtigsten aus dem Bereich KRAD):


Lichttechnische Einrichtungen gemäß Rili 76/757/EWG u.a.

- Genehmigungsnummer
- Kennzahl / -buchstabe des Genehmigungslandes
- Genehmigungs-Nr.
- Symbol für Klasse der LTE
- ggf. jeweilige Fassung der EG – Richtlinie
- ggf. Pfeil für vorgeschriebene Anbringungslage
- ggf. Angabe zur Leuchtenanzahl
- ggf. Angabe zur Anzahl der Lichtpegel

Rückstrahler: I e1 216; Begrenzungsleuchte: A e1 011471.



Kennzeichnung von Kraftrad-Auspuffanlagen:

Nach § 49 Abs. 2a StVZO müssen sowohl serienmäßige als auch Austausch-Auspuffanlagen grundsätzlich mit einer EG-Kennzeichnung nach
- Rili 78/1015/EWG oder
- Rili 97/24/EG, Kap. 9
versehen sein.

Die zugehörigen Übergangsbestimmungen enthalten weitergehende Festlegungen; danach dürfen Auspuffanlagen ohne EG-Kennzeichnung verwendet werden, wenn diese
- an Krädern mit EZ vor 01. April 1994 angebaut sind oder
- wenn sie an Krädern angebaut sind, die ursprünglich nach ECE - R 41 geräuschmäßig genehmigt sind.

Außerdem ist durch die 47. Ausnahme-Verordnung zur StVZO die Kennzeichnungspflicht für serienmäßige Auspuffanlagen (§§ 20 u. 21StVZO) unbefristet ausgesetzt.

Die Vorschriften nach EG sind inzwischen dominierend (Typ-genehmigung vorgeschrieben) und eindeutiger.
Die ursprünglich anzuwendende Rili 78/1015/EWG ist ungültig; als Ersatz gilt seit 1998 die Rili 97/24/EG, Kap. 9.

Darin ist für serienmäßige Auspuffanlagen nur noch eine Minimal-Kennzeichnung mit "e" und Landeskennzahl des Genehmigungsstaates vorgeschrieben; die Austausch-Auspuffanlagen sind zu kennzeichnen wie bisher.

Durch die 25. ÄndVStVZO mit den neu gefassten §§ 49 Abs. 2a und 72 sind diese Änderungen in die StVZO aufgenommen worden.
Neu ergibt sich daraus die Pflicht zur Minimal-Kennzeichnung für serienmäßige Auspuffanlagen von EG-Krädern mit EZ ab 01.10.2000.


Zusammenfassung:

Mindestforderungen Krad-Auspuffanlagen-Kennzeichnung

Grundlagen hierzu:
§ 49 (2a) StVZO
Rili 78/1015/EWG
Rili 97/24/EG, Kap.9


EZ vor 01.04.1994
Austausch sowie Serienanlage ohne spezielle Kennz. zulässig

ab 01.04.1994
Serienanlage ohne spezielle Kennz. zulässig (47.AVO für §§ 20, 21), sonst mit vollst. oder Minimal-EG-Kennz.
Austauschanlage mit vollst. EG-Kennz.

ab 01.10.2000
Serienanlage mit Minimal-EG-Kennz,
Austauschanlage mit vollst. EG-Kennz.


Bsp.:

----
Serienanlage mit Minimal-Kennz.:

e 17

(Genehmigungsland: Finnland)

----
Austauschanlage:

e 17 3224 Bos XYZ

(Genehmigungsland: Finnland; Genehmigungsnummer; Hersteller; Typ)

Wichtig: Bei !keinen! EG Bauartgenehmigten Teilen ist ein Nachweis bzw ähnliches Papier mitzuführen. Auch nciht bei Auspuffanlagen.
Schwachsinnig, aber dies haben die wohl vergessen irgendwie festzuhalten.

Gruß
Raigmore
Zuletzt geändert von Gast am 06 Mai 2007 14:10, insgesamt 1-mal geändert.

Tilman

Beitrag von Tilman »

Jetzt frag ich mal ganz, ganz doof... :oops:

meine J ist von '91, hab 'nen ESD ohne Nummer drauf...d.h. da steht gar nix drauf.
Habe mir das Teil bei ebay geschossen, der Verkäufer wusste den Hersteller nicht (ich übrigens auch nicht, aber schee laut is' er.... :lol: ).

Das Teil wird zwar irgendwie nicht genehmigt sein denke ich, aber kann mir da überhaupt einer was??
Ich meine, Du schreibst, daß bei diesen alten Maschinen keine Kennzeichnung notwendig ist....oder bin ich jetzt total daneben??

Sei doch so gut und klär mich mal auf diesbezüglich.

Lieben Gruß
Tilman

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7108
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Beitrag von Tie »

Wenn auf dem Ding GARNICHTS draufsteht, die Tröte Scheiben zum Platzen bringt und eindeutig als "nicht original" zu erkennen ist, hast Du spätestens bei der nächsten HU (wenn Du vorher nicht irgendeinem Grünen auffällst) sehr schlechte Karten!
Die gültigen Grenzwerte (+ 3 dB Messtoleranz) stehen im Fzg.-Schein - nur das zählt!

Generell gilt übrigends: zu laut ist zu laut. Im Zweifelsfall machen wir ne Geräuschmessung. Und wenn die zu hohe Werte ergibt bekommst Du auch mit nem Originalteil keinen "grünen Punkt".

Hierbei möchte ich bemerken, daß das nicht bedeutet, daß mir das nicht gefallen würde! Aber da sind uns die Hände gebunden.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Bin auch noch etwas verwirrt..

Mein Endpott hat ne e-nummer, wo ich das Ding gekauft habe, hatt ich beim Tüv angerufen und gefragt, ob ich zusätzlich eine ABE in Schriftform mitführen muß.. Antwort: JA, muß mitgeführt werden.

Ich leztens zur Dekra gefahren, spaßeshalber nochmal gefragt: NEIN, brauchst das Ding nicht, e-Prüfnummer reicht aus.

Was denn nu? Meine mir egal, hab die ABE mit dabei nur wenn sich die Stellen schon nicht einig sind, die es eigentlich wissen müssten, was erzählen die einem dann bei einer Polizeikontrolle??

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7108
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Beitrag von Tie »

Teile mit e-Nummer benötigen keine weiteren Papiere, da sie selbige Nummer nicht tragen würden, wenn sie nicht schon mal geprüft worden wären! (Was für ein Satz!)
Allerdings schadet es nie lieber ein weiteres Stück Papier mitzunehmen, um allen Eventualitäten vorbeugen zu können - zwingend erforderlich ist es aber nicht!
"Mir" reicht es, wenn eine e-Nummer erkennbar ist.

Allerdings können wir nicht erkennen, ob das Teil nun auch wirklich zu dem jeweiligen Fahrzeug gehört, z.B. ob dieser Auspuff auch für ne Kawa und nicht für ne Harley is. (:wink:)
Generell gelten die Herstellergrenzwerte im Fzg.-Schein!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Also Jungs, nochmal:
Wichtig: Bei !keinen! EG Bauartgenehmigten Teilen ist ein Nachweis bzw ähnliches Papier mitzuführen. Auch nciht bei Auspuffanlagen.
...wie schon mal gesagt.
Wer was anderes behauptet redet absoluten Hühnerkack.
...hatt ich beim Tüv angerufen und gefragt, ob ich zusätzlich eine ABE in Schriftform mitführen muß.. Antwort: JA, muß mitgeführt werden.
...der Prüfer hat nur Helium in der Birne, dass er aufrecht laufen kann.

Gruss
Raigmore

Tilman

Beitrag von Tilman »

Hi raigmore...

Du hast folgendes geschrieben:

" EZ vor 01.04.1994
Austausch sowie Serienanlage ohne spezielle Kennz. zulässig"

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob ich mit meinem racing-Pott fahren dürfte, da das Mopped von '91 ist..??

Weil: Papiere hab ich ja eh keine... :lol:

LG
Tilman

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7108
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Re: EG Teile

Beitrag von Tie »

Wenn dieser "Auspuff" per Einzelabnahme auf Einhaltung der Herstellergrenzwerte überprüft und eingetragen wurde schon!
Seit 1.4.94 MÜSSEN alle marktgängigen zulässigen Austauschschalldämpfer EG-genehmigt sein!
Für Mopeds mit EZ danach können übrigends auch keine Eigenbauten mehr eingetragen werden!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

heitzer

Re: EG Teile

Beitrag von heitzer »

Tie hat geschrieben:Wenn dieser "Auspuff" per Einzelabnahme auf Einhaltung der Herstellergrenzwerte überprüft und eingetragen wurde schon!
Seit 1.4.94 MÜSSEN alle marktgängigen zulässigen Austauschschalldämpfer EG-genehmigt sein!
Für Mopeds mit EZ danach können übrigends auch keine Eigenbauten mehr eingetragen werden!
wollte mir bei meiner L bj.95 nen renn pot leiser machen und per einzelabnahme eintragen lassen.
Ist das denn überhaupt möglich wenn keine e-nr. drauf ist?
Müsste doch möglich sein wen er nicht über die geräuschwertegrenze des fzg-schein hinaus geht?
Oder scheitert das an der fehlenden e-nr?

Benutzeravatar
Dog
ZXR-Gott
Beiträge: 5754
Registriert: 17 Feb 2009 22:08
ZXR-Modellreihe: L (93-95)

Re: EG Teile

Beitrag von Dog »

Tja da scheiden sich die Geister.
Caweazle hat bei seinem tüving nen racepott eingetragen.
Bei uns hier hat mein Tüvfuzzi nur gelacht und darauf verwiesen,:keine papiere-keine eintragung..!

Ich hatte keine Lust mehr auf Stress und hab jetzt nen remus Titan mit db-eater.
Wenn der raus ist und der pott schön warm ist der Sound ordentlich...
Deus iudex meus.

Catweazle

Re: EG Teile

Beitrag von Catweazle »

Dog du musst zu dem Richtigen Tüv fahren...

dabei mein ich jetz keine Fetternwirtschaft oder so..

es gibt Extra AASOP´s die haben die Entsprechende Schulung und was weiß ich nich alles um Einzelabnahmen durchführen zu können (Dürfen)

und wenn du dir so einen Schnappst der kann dir das eintragen solange dein Bock wie Tie beschrieben hat nich zu neu ist...

also ab 94 kannste eh Knicken... aber die jungs mit den 93er L´s und alle anderen ZXR´s haben da eig. freie wahl... :wink:

Benutzeravatar
Dog
ZXR-Gott
Beiträge: 5754
Registriert: 17 Feb 2009 22:08
ZXR-Modellreihe: L (93-95)

Re: EG Teile

Beitrag von Dog »

Wir haben bei uns zwei Mann die solche Eintragungen machen dürfen.
Einer davon war mein gesprãchspartner .....

Hab aber auch ne 95er L. Da ich jetzt den remus hab ist das aber auch egal.
Deus iudex meus.

heitzer

Re: EG Teile

Beitrag von heitzer »

nun dann weis i jetz bescheid.
danke

Hubraumkiller

Re: EG Teile

Beitrag von Hubraumkiller »

Hi

gibt es eigentlich eine genauere Aufschlüsselung für die Zahlen und Buchstabe hinter dem E??

Hab hier einen Tacho, da steht E13 10R 039928 drauf und ich wollte jetzt mal schaun auf was der geprüft ist.

mfg

Bastian

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7108
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Re: EG Teile

Beitrag von Tie »

Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Antworten