Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Micha 76

Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von Micha 76 »

Hallo

Vielleicht kann mir jemand sagen, was ich mit einem NICHT UNGÜTIGEN Brief mache.
Ich hatte mir 2003 eine neue Suzuki DL 1000 V-Strom gekauft und sie 2005 wieder verkauft, weil mir damals die Zeit dafür fehlte un ich bis vor kurzem kein Möppi hatte. Außerdem wollte ich wenn, wieder einen richtigen Sportler (jetzt ZXR 750 L). :lol:

So weit so gut, nun wollte ich den Brief von meiner 750er zu den Unterlagen tun, und da viel mir der Brief von der Suzuki in die Hände, NICHT UNGÜLTIG gemacht, (gabs damals noch nicht) und nicht mal eine Stilllegung vermerkt oder gestempelt.
Einfach nur ich als 1. Halter steht drinnen und sonst nix. :?:

Jetzt stellt sich mir nach so vielen Jahren die Frage, wo das Dingen denn her kommt und wieso der überhaupt noch in meinem Besitz ist. Ich habe keine Antwort darauf, aber ist jetzt eben so. :oops:

Und was kann ich damit jetzt anfangen?

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Tie
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Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von Tie »

Wie verkauft man denn ein Fahrzeug, ohne den Brief mitzugeben?
Sollte dieses Fahrzeug noch existieren, ist die Person, die im Besitz des gültigen Briefes ist, rechtmäßiger Besitzer!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Micha 76

Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von Micha 76 »

Tie hat geschrieben:Wie verkauft man denn ein Fahrzeug, ohne den Brief mitzugeben?
Sollte dieses Fahrzeug noch existieren, ist die Person, die im Besitz des gültigen Briefes ist, rechtmäßiger Besitzer!
Ja das weiß ich leider auch nicht und ist mir auch ehrlich gesagt ein Rätsel warum der noch in meinem Besitz ist.
Ich kann mir nur eins erklären, ich weiß noch das der Brief damals auf der Bank lag, und ich ihn dort wegen des Verkaufs von der Maschine beantragt habe.
Das Motorrad war zu diesem Zeitpunkt schon verkauft und der Brief sollte nachgereicht werden. Jedenfalls war es so im Vertrag glaube ich geschrieben, den ich aber auch nicht mehr habe.
Und dann ist das weiter geben des Briefes wohl vergessen gegangen, wobei ja komisch ist das sich der Käufer nicht mehr gemeldet hat, da er es ja ohne Brief nicht mal ummelden kann.
Vielleicht hat er sich ja einen neuen Brief beantragt.

Das Motorrad existiert bestimmt noch, wenn es keinen Unfall hatte oder so, war ja Bj. 2003.

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Tie
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Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von Tie »

So wie Du es darstellst, ist der Brief wertlos, da ja der rechtmäßige Besitzer außer Frage steht!
Häng Dir das Ding an die Wand.
Dennoch: Ganz sauber scheint das damals nicht abgelaufen zu sein...
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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kawawahni

Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von kawawahni »

Ja, klingt seltsam, daß der Käufer ohne den Brief davon gezogen ist. Was hast du ihm erzählt? 8)

Einen neuen Brief für ein Fahrzeug bekommt man per eidesstattlicher Erklärung. Hab ich schon mal durch, kam damals 50 DM. Aber den Buckel würd ich mir als Käufer sicher nicht machen, wenn der Verkäufer den Brief nicht anschleppt.

LG Ilko

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DerP
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Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von DerP »

Wie Tie schon gesagt hat,das Ding kannst du dir an die Wand hängen.Aber bitte such doch noch mal Kaufvertrag und gib mir den Namen und die Adresse des Type.Dem würd ich auch gerne ein paar Sachen verkaufen.Sowas naives oder soll man sagen dämliches hab ich ja noch nie gehört.
No Brain No Headache!

Micha 76

Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von Micha 76 »

Also, war schon alles bißchen komisch, aber naja!

Werde mir einen Rahmen besorgen und das Ding an die Wand hängen, immer noch besser wie in den Müll geworfen...! :prost:

Catweazle

Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von Catweazle »

geh doch mal zur Zulassung und frag nach ob die Karre noch zugelassen ist und dann meldeste dich bei dem Besitzer und fragst wie er die Karre den Angemeldet hat :)

kawapaule

Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von kawapaule »

Wer den Brief (mit seinem Namen drin) hat ist Eigentümer (eventuell auch Besitzer), aber prinzipiell sollte man da schon unterscheiden.
Wenn jetzt zum Beispiel meine Freundin mit meinem Auto ( weil meine ZXR würd ich ihr net geben 8) ) fährt, dann bin ich Eigentümer, weil der Brief auf mich ausgestellt ist und sie momentan Besitzer. Bei Mietwohnungen das gleiche Spiel, der Mieter ist Besitzer der Vermieter Eigentümer. Sorry fürs klugscheißen :oops:

Jetzt stellt sich wirklich die Frage, ob du dann nicht sogar noch Eigentümer der Suzi bist. :kratz: :kratz: Wenn de nen Draht zu nem Anwalt hast würde ich vielleicht sogar eher den als die Zulassung aufsuchen, außer der knöpft dir gleich ordentlich Kohle ab. Weil das Verfügungsgeschäft nach §929 BGB ist dann net richtig gelaufen oder zumindest net vollständig...

Ghosty

Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von Ghosty »

kawapaule hat geschrieben:Wer den Brief (mit seinem Namen drin) hat ist Eigentümer (eventuell auch Besitzer), aber prinzipiell sollte man da schon unterscheiden.
Wenn jetzt zum Beispiel meine Freundin mit meinem Auto ( weil meine ZXR würd ich ihr net geben 8) ) fährt, dann bin ich Eigentümer, weil der Brief auf mich ausgestellt ist und sie momentan Besitzer. Bei Mietwohnungen das gleiche Spiel, der Mieter ist Besitzer der Vermieter Eigentümer. Sorry fürs klugscheißen :oops:

Jetzt stellt sich wirklich die Frage, ob du dann nicht sogar noch Eigentümer der Suzi bist. :kratz: :kratz: Wenn de nen Draht zu nem Anwalt hast würde ich vielleicht sogar eher den als die Zulassung aufsuchen, außer der knöpft dir gleich ordentlich Kohle ab. Weil das Verfügungsgeschäft nach §929 BGB ist dann net richtig gelaufen oder zumindest net vollständig...


Naja das stimmt rein rechtlich nicht ganz was das Motorrad angeht denn Wer den Brief in de Hand hält ist der Besitzer und wenn du eingetragen bist und deine Freundin hat den Brief in der Hand ist Sie der Eigentümer Beispiel :D

So das war auch ein bisschen kluggeschissen von mir :lol: :loldevil:

kawapaule

Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von kawapaule »


Naja das stimmt rein rechtlich nicht ganz was das Motorrad angeht denn Wer den Brief in de Hand hält ist der Besitzer und wenn du eingetragen bist und deine Freundin hat den Brief in der Hand ist Sie der Eigentümer
Wer den Brief in de Hand hält ist net unbedingt Besitzer... Mit dem Eigentümer geb ich dir Recht, war vielleicht unglücklich ausgedrückt. ABER: wenn ich nen Mietwagen hab, hab ich ja auch net de Brief und bin trotzdem Besitzer oder?

Ghosty

Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von Ghosty »

Meines wissens nach schon denn derjenige der den Fahrzueugbrief in der Hand hält kann mit dem Gegenstand machen was er will (Eigentümer) egal welche Name im Brief steht Sprich er kann Verkaufen wenn er das will du kannst eine Maschine abmelden damit und ummelden usw.. und niemand fragt nach dem Namen im Brief auf der Zulassung oder sonstwo

kawapaule

Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von kawapaule »

Sag ich doch, dann ist er Eigentümer net wie du erst gesagt hast Besitzer und die gucken schon wer im Brief steht zumindest bei uns... Meine Freundin wollte meine Drossel austragen, da haben Sie nach ner Vollmacht gefragt...
Desweiteren will ich noch ergänzen, dass Eigentümer gegenüber Besitzer laut Gesetz der stärkere Begriff ist.

Naja eigentlich ging es hier ja drum, dass wenn Micha den Brief noch hat was schief gelaufen ist bei dem Verkauf. Alles was wir hier betreiben hilft ihm nicht effektiv weiter.
Also Ghosty lass uns :prost: bevor wir uns noch an die Gurgel springen :wink:

Micha 76

Re: Besitz eines "gültigen" Fahrzeugbriefes

Beitrag von Micha 76 »

Das ist wohl alles wahr was ihr schreibt.

Aber nun hat sich die Lage etwas geändert, denn der Besitzer hat das Fahrzeug definitiv umgemeldet auf seinen Namen (hab den Kaufvertrag gefunden und mit ihm telefoniert)! Originalton von ihm: Ihm wäre es ja damals nicht auf ein paar € angekommen und er hätte sich kurzerhand einen neuen Brief beantragt weil der Verkäufer (in dem Fall ich) ihn nicht mehr finden würde. Wie auch, der lag ja auf der Bank und ich mußte ihn erst beantragen.

Sooooo, und jetzt kommt ihr.......! :shock:

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